Förderzeitraum 2022 – 2025
Geförderte Projekte: 7 Partnerschaften im Netzwerk bis zu 36 Mentees
Fördersumme: 3,9 Mio. Euro
Das ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes.
- Mentees erhalten ein Stipendium von 4.000 Euro.
Nach der Zusage zahlt die Kulturstiftung die Summe in acht gleichen Raten aus. - Mentorinnen und Mentoren erhalten 1.200 Euro (brutto).
Fristen:
- Antragsschluss für die erste Runde: 15.09.2023
- Antragsschluss für die zweite Runde: 15.01.2024
- Antragsschluss für die dritte Runde: 15.05.2024
Zeitaufwand
Im Laufe der geförderten acht Monate sollen mindestens sechs Gespräche stattfinden.
Es sollen Termine mit einer Dauer von jeweils zwei Stunden sein.
Informationen der Kulturstiftung des Bundes zum Programm:
Viele Kultur-Einrichtungen denken:
Menschen mit Behinderung können nicht Chefin oder Chef werden.
Sie denken, dass die Arbeit für Menschen mit Behinderung vielleicht zu schwierig ist.
Das stimmt aber nicht.
Menschen mit Behinderung können auch Chefin oder Chef werden.
Das Mentoring-Programm ist für Menschen mit Behinderung,
die gerne Chefin oder Chef im Bereich Kunst werden möchten.
Es unterstützt die Menschen bei ihrer Ausbildung
als Chefin oder Chef im Bereich Kunst.
Die Auszubildenden können Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung sein.
Oder Personen, die im Bereich Kunst arbeiten wollen.
Zum Beispiel als Theater-Leiterin oder Kunst-Vermittler.
Jeder Auszubildende bekommt einen Mentor oder eine Mentorin.
Die Auszubildenden heißen Mentees.
So spricht man das: Men-ties.
Ein Mentor ist so ähnlich wie ein Lehrer.
Er zeigt und erklärt seinem Mentee alles.
Er beantwortet Fragen.
Und er hilft dem Mentee weiter.
Der Mentor oder die Mentorin ist immer für seine Mentees da.
Die Mentees wählen ihren Mentor oder ihre Mentorin selbst aus.
Die Mentorinnen und Mentoren sind Fachleute im Bereich Kunst.
Sie arbeiten als Künstlerinnen und Künstler.
Oder in einem anderen Beruf, der mit Kunst zu tun hat.
Zum Beispiel als Museums-Direktor.
Die meisten Mentorinnen und Mentoren sind Menschen mit Behinderung.
Sie wissen genau, was Menschen mit Behinderung brauchen.
Und wo Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten haben.
Die Mentees können mit ihrem Mentor oder ihrer Mentorin über ihre Wünsche sprechen.
Und was sie in ihrem Beruf erreichen möchten.
Der Mentor oder die Mentorin berät sie.
Und gibt ihnen Tipps.
Die Ausbildung für die Mentees dauert 8 Monate.
Für das Mentoring-Programm muss man sich bewerben.
Die Kultur-Stiftung des Bundes gibt Geld
für das Mentoring-Programm.
3 Jahre lang.
Insgesamt können 36 Mentees mitmachen.
Jeder Mentee bekommt fünf-hundert Euro im Monat.
Eine Gruppe von Fachleuten schaut alle Bewerbungen an.
Die Fachleute machen eine Liste
für den Vorstand der Kultur-Stiftung des Bundes.
Der Vorstand der Kultur-Stiftung sucht dann die 36 Mentees
für das Mentoring-Programm aus.
Die Regeln für die Bewerbung sind so gemacht,
dass Menschen mit Behinderung sich gut bewerben können.
Das Mentoring-Programm gilt für verschiedene Arten von Kunst.
Für Theater. Für Musik. Für Tanz. Für Malerei.
Und für andere Kunst.
Die Bewerbung für das Mentoring-Programm kann nur über das Online-Antragsformular der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden.
Die Bewerbung und alle weiteren Infos findet Ihr hier:
Webseite „pik – Programm für inklusive Kunstpraxis“
